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Urteile für Besoldung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 57/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 69/10
...Senat des Thüringer LSG (aaO) zu dem gegenteiligen Schluss, "dass sich anhand dieser Vorschriften ergebe, dass das Verpflegungsgeld als Bestandteil der Besoldung anzusehen" und "auch nicht als Sozialleistung zu qualifizieren sei" und "ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Zahlung von Verpflegungsgeld" iS notwendiger Begleiterscheinungen betriebsfunktionaler Zielsetzungen "auch nicht aus...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 44/16 B
...Danach hat der Stellenplan die im Haushaltsplan erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Arbeitnehmer jeweils nach Besoldungs- oder Entgeltgruppen gegliedert auszuweisen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GemHVO Doppik)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 PB 11/13
...Senat des Thüringer LSG (aaO) zu dem gegenteiligen Schluss, "dass sich anhand dieser Vorschriften ergebe, dass das Verpflegungsgeld als Bestandteil der Besoldung anzusehen" und "auch nicht als Sozialleistung zu qualifizieren sei" und "ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Zahlung von Verpflegungsgeld" iS notwendiger Begleiterscheinungen betriebsfunktionaler Zielsetzungen "auch nicht aus...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 42/16 B
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 63/10
...Senat des Thüringer LSG (aaO) zu dem gegenteiligen Schluss, "dass sich anhand dieser Vorschriften ergebe, dass das Verpflegungsgeld als Bestandteil der Besoldung anzusehen" und "auch nicht als Sozialleistung zu qualifizieren sei" und "ein überwiegendes Interesse des Arbeitgebers an der Zahlung von Verpflegungsgeld" iS notwendiger Begleiterscheinungen betriebsfunktionaler Zielsetzungen "auch nicht aus...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 45/16 B
2018-07-09
BVerwG 2. Senat
...Dementsprechend kommt es für das Merkmal "besetzbare Planstelle" nicht auf von der Exekutive in Verwaltungsvorschriften entwickelte Vorgaben an - hier die in der Beschwerdebegründung angeführte Ziffer 1.1 Satz 3 der VwV-SäHO zu § 49 SäHO, wonach eine "Stelle so lange nicht besetzbar ist, als aus ihr Besoldung oder Entgelt gezahlt wird". 10 3....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 38/18
2014-01-21
BAG 3. Senat
.... … § 20 Anpassung an beamtenrechtliche Vorschriften (1) Soweit nicht durch besondere gesetzliche Vorschriften oder in dieser Dienstordnung etwas anderes bestimmt ist, gelten für die Angestellten und für die Versorgungsempfänger entsprechend oder sinngemäß die jeweiligen Vorschriften für Bundesbeamte über … e) die Rechte des Beamten, … § 21 Geld- und geldwerte Leistungen (1) Neben der Besoldung (§...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 947/11
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 59/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 61/10
2016-07-08
BVerwG 2. Senat
...Zum Schuljahr 2008/2009 überführte der Beklagte das Beamtenverhältnis der Klägerin in eines in Vollzeitbeschäftigung. 3 Die von der Klägerin im Juli 2010 beantragte besoldungs- und versorgungsrechtliche Gleichstellung mit Vollzeitbeamten wurde im Dezember 2010 abgelehnt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 58/15
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 58/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 68/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 65/10
...Beweggrund für die Einführung dieser Zulage war die Einschätzung, dass die von den Führern von Strahlflugzeugen auch im Vergleich zu Führern von Propellerflugzeugen geforderten besonderen physischen und psychischen Leistungen die aller übrigen Soldaten gleicher Dienstgrade und die entsprechenden Beamten wesentlich überstiegen und durch die Besoldung nicht ausreichend berücksichtigt seien (Entwurf für...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 29/09
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 50/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 52/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 51/10
2011-11-24
BVerwG 2. Senat
...Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes auf die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder (und der anderen dienstherrnfähigen Körperschaften) mit Ausnahme der Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Dieser Wortlaut deutet darauf hin, dass statusändernde Maßnahmen, zu denen der Dienstherrnwechsel gehört, erfasst werden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 60/10