...So verhält es sich hier, denn eine Beschwerde an das Landessozialgericht nach § 172 Abs. 1 SGG ist innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht eingelegt worden. 10 b) Auf die ausführlichen Erwägungen des Amtsgerichts dazu, warum die Begründung des Sozialgerichts, der Sozialhilfeträger trete der Schuld des Hilfeempfängers gegenüber dem Leistungserbringer in Höhe der durch Bescheid dem Hilfeempfänger gewährten...