...Zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Kläger im Juli 2003 lagerten dort etwa 3 000 cbm Straßenaufbruchmaterial, 300 cbm Betonsäulen und 750 cbm sonstiger Müll und Bauschutt. 2 Der Beklagte gab dem Kläger mit Bescheid vom 22. Februar 2005 unter Androhung eines Zwangsgeldes auf, die auf dem Grundstück abgelagerten Materialien (Bauschutt, Betonbruch, Straßenaufbruch, sonstiger Müll) bis spätestens 30....