...Nachdem der Kläger nicht reagiert hatte, stellte der Beklagte ihm gegenüber fest, dass im streitbefangenen Zeitraum kein Leistungsanspruch bestanden habe, und forderte die Erstattung von 3445,19 Euro (Bescheid vom 2.3.2017). Der Kläger legte am 14.3.2017 Widerspruch ein und reichte eine teilweise ausgefüllte Anlage EKS ein; die Unterlagen seien unvollständig, weil bei ihm eingebrochen worden sei....