...Auch ein entsprechender Irrtum des früheren Soldaten über die Verbindlichkeit des Befehls würde ihn aus den bereits dargelegten Gründen nicht von der Verantwortung für sein Fehlverhalten befreien, weil ein etwaiger Irrtum für einen berufserfahrenen Berufssoldaten vermeidbar gewesen wäre. 49 Der vorsätzliche Ungehorsam stellt zugleich eine Beschädigung des Vertrauens des Dienstherrn und der Öffentlichkeit...