...Ein Ermessensspielraum besteht vorliegend insoweit, als bei dem Soldaten als Berufssoldaten eine Degradierung gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 4, § 62 Abs. 1 Satz 2 WDO bis in den Dienstgrad eines Feldwebel zulässig wäre. 38 aa) Im vorliegenden Fall läge es nahe, den Soldaten um zwei Dienstgrade herabzusetzen, weil er zwei Taten begangen hat, die jeweils für sich genommen eine Degradierung rechtfertigen....