...Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG enthält, die durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, weil es im Interesse des einfachen und sichereren Rechtsverkehrs unerlässlich ist, dass Gerichte, Behörden und Rechtsuchende schnell, unbürokratisch und dem Stand der Technik entsprechend feststellen können, wer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist....