...Als Fortsetzungsfeststellungsantrag ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zwar grundsätzlich statthaft, aber unzulässig, weil es an dem erforderlichen Feststellungsinteresse fehlt. 14 Hat sich eine truppendienstliche Maßnahme oder Unterlassung einer solchen Maßnahme, die - wie hier begehrte Laufbahnzulassung - keinen Befehl im Sinne von § 2 Nr. 2 WStG darstellt, vor der gerichtlichen Entscheidung...