...sei, kann dahinstehen, ob aus dieser Begründung eine Beschränkung der Zulassung mit hinreichender Klarheit hervorgeht (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19.11.1991 - VI ZR 171/91, ZIP 1992, 410 unter A; Urt. v. 7.12.2004 - XI ZR 366/03, NJW-RR 2005, 581 unter A). 7 Das angefochtene Urteil muss jedenfalls in vollem Umfang überprüft werden, weil eine Beschränkung der Zulassung allein auf die geltend gemachten Ausgleichsansprüche...