...Die Zahlung im Rahmen des privatrechtlichen Abtretungsvertrages, den er mit der Status Vermögensverwaltung GmbH geschlossen habe, sei die Gegenleistung für den Übergang ungewisser öffentlicher Ausgleichsansprüche gewesen. Die Regelung in § 21a FG könne nicht im Sinne des Verwaltungsgerichts herangezogen werden, weil sie nur Leistungen Privater als Schadensersatz betreffe....