...Dies hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. 10 a) Frei von Rechtsfehlern sind allerdings die Ausführungen des Beschwerdegerichts dazu, dass der Betreuerin, deren berufsmäßige Führung der Betreuung festgestellt war, nach Maßgabe der §§ 1908 i Abs. 1, 1836 Abs. 1 BGB, §§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VBVG iVm §§ 292 Abs. 1, 168 FamFG eine im Hinblick auf ihre Ausbildung als Diplom-Sozialpädagogin mit...