...Auflage, § 9, Rdn. 246). Vorliegend unterscheidet sich die angegriffene Marke durch den am Anfang stehenden Bestandteil "Yoghurt" in schriftbildlicher, klanglicher und begrifflicher Hinsicht hinreichend deutlich von der Widerspruchsmarke, um eine Verwechslungsgefahr auch bei identischen Waren auszuschließen. 27 bb) Die angegriffene Marke wird auch nicht durch den Bestandteil "Kiss" geprägt....