...Es trifft auch nicht zu, dass das Oberverwaltungsgericht - wie von der Beschwerde behauptet - seiner Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sei, weil es offen gelassen habe, auf welchen Zeitpunkt es für die gerichtliche Beurteilung der Frage, ob das Protestcamp Teil einer geschützten Versammlung sei, ankomme....