...Die Gesetzesbegründung des Telekommunikationsgesetzes 2004 umschreibt diese Voraussetzungen in sachlicher Übereinstimmung mit den Legaldefinitionen in § 8 Abs. 3 Satz 2 TKG 1996 dahingehend, dass grundsätzlich als zuverlässig gilt, wer die Gewähr dafür bietet, die Rechtsvorschriften einzuhalten, als leistungsfähig, wer die Gewähr dafür bietet, für den Aufbau und den Betrieb von Telekommunikationsnetzen...