...Die festzusetzenden Kosten errechnen sich demnach wie folgt: 21 Auf die im Beschwerdeverfahren und im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht angegriffenen Anwaltskosten der I. Instanz entfallen [(4.674,80+4.315,20+20)x1,19=] 10.721,90 €. Für die nur im Beschwerdeverfahren angegriffenen Kopierkosten waren [(140,50+17,50)x1,19=] 188,02 € festzusetzen....