...umgewandelt habe, dass zugunsten der Beklagten zum Stichtag des Widerrufs ein Saldo von nicht mehr als 175.153,29 € bestehe, dass sich die Beklagte mit der Rückabwicklung des Darlehensvertrags in Verzug befinde und den Klägern Ersatz des Schadens schulde, der ihnen durch "die Verweigerung der Anerkennung" des Widerrufs entstehe, schließlich auf Freistellung der Kläger von vorgerichtlich verauslagten Anwaltskosten...