...Oktober 2009 eine förmliche Zustellung nicht vorgeschrieben ist, konnte er wirksam durch formlose Übersendung zugestellt werden. Ausweislich des in der Akte befindlichen Abgangsvermerks der Geschäftsstelle ist der Beschluss am 2. November 2009 an den Schuldner und seinen Vertreter übersandt worden. Er gilt damit als am 5. November 2009, einem Donnerstag, bekanntgemacht....