...Selbst wenn man annähme, dass mit der Zustellung dieses Hinweises eine neue Frist zur formgerechten Einlegung des Einspruchs nach §§ 565, 539 Abs. 3, 339 ZPO in Gang gesetzt worden wäre, hätte die Klägerin diese Frist ebenfalls nicht - durch einen von ihrem Prozessbevollmächtigten eingelegten Einspruch - gewahrt, obgleich ihr dies möglich gewesen wäre....