...Der Kläger will sie darin erblicken, dass das Oberverwaltungsgericht - die Klageanträge nicht differenziert zur Kenntnis genommen und erwogen habe (S. 4 und 13 der Beschwerdebegründung), - sich mit seinem Vorbringen zur Herleitung sowie zu Inhalt und Umfang des Hausrechts nicht auseinander gesetzt habe (S. 7 der Beschwerdebegründung), - die vermeintliche Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten zur...