...Soweit sich die Antragstellerin auf schwerwiegende und irreparable Nachteile beruft, weil sie andernfalls ihr Eigentum an dem Grundstück verlieren würde, verkennt sie, dass der Eigentumsverlust bereits durch den Zuschlag eingetreten und der Zuschlag durch den Erlass der Beschwerdeentscheidung rechtskräftig geworden ist. Eine Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Potsdam vom 9....