...Bei dieser Sachlage ist die Berechnungsmethode des Insolvenzgerichts nicht zu beanstanden. 3 Auch im Zusammenhang mit der Bemessung des Zuschlags, den das Insolvenzgericht dem Verwalter für die Betriebsfortführung gewährt hat, stellen sich keine Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung. Die Höhe des Zuschlags ist vom Tatrichter unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu bemessen....