...Konzentrationsflächenplanung mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verfestigte, d.h. hinreichend konkrete und aktuelle Planungsvorstellungen der Gemeinde bestehen müssen, um diese als hinreichend gewichtigen öffentlichen Belang im Rahmen der Abwägung bei der Auswahl der Konzentrationsflächen unter den verbleibenden Potenzialflächen dem Belang der privilegierten Nutzung entgegenhalten und die Zurückstellung...