...Ungeachtet dessen, dass sich die Kammer selbst "maßgeblich" auf den Inhalt der im Selbstleseverfahren eingeführten Urkunden stützt und gerade nicht auf andere Beweismittel oder einen entsprechenden Vorhalt und der Erklärung eines Zeugen oder der Angeklagten dazu, ist nicht auszuschließen, dass die Strafkammer ohne die Verwertung des Urkundeninhalts im Hinblick auf die beiden, die Anklagepunkte 16)...