...Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht aus der Nichtberücksichtigung erheblicher Beweisanträge hergeleitet werden. 5 Das Berufungsgericht konnte von einer Vernehmung der seitens der Klägerin benannten Zeugen absehen, weil diese nur Bekundungen zur Absendung, aber nicht zum Zugang des Telefax-Schreibens machen können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994, aaO S. 666)....