...die die Annahme ausschließen, die Klägerin habe sich bereits Ende 1995 ernstlich dem Lehrerberuf zugewendet. 11 Ohne Erfolg bleibt auch die Rüge der Klägerin, das Oberverwaltungsgericht habe die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO dadurch verletzt, dass es nicht den Ehemann der Klägerin zu den Umständen der Aufnahme der Vollzeittätigkeit der Klägerin im Oktober 2003 als Zeugen...