...es zu weiteren Teilakten, die das Landgericht aufgrund der einmaligen Beschaffung der gesamten Geldmenge für alle Angeklagten als Handlungseinheit im Sinne des § 52 StGB gewertet hat: 5 Der Angeklagte T. kaufte mit den beschädigten Geldscheinen zweimal Goldbarren im Wert von je gut 14.000 €, versuchte erfolglos, einen Betrag von 51.000 € bei einer Sparkasse einzuzahlen, und übergab 40.000 € an den Zeugen...