...Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Versäumung der Widerrufsfrist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht komme, weil es sich um eine vertraglich vereinbarte Frist handle, die nur von den Parteien verlängert werden könne (BGH, Urteil vom 15. November 1973 - VII ZR 56/73, BGHZ 61, 394, 398). Einer Mitwirkung des Gerichts bedarf es hierbei nicht....