...Soweit die Kunden widersprachen, antwortete der Angeklagte schriftlich, man werde „in Anbetracht eines Haustürgeschäftes ohne vorherigen Termin dem Widerspruch bezüglich der Rechnung stattgeben“. Auch in allen Fällen, in denen nicht gezahlt wurde, ließ der Angeklagte weder mahnen noch strengte er Gerichtsverfahren an. 11 2....