...gemacht wird, der Kläger zu 3 sei aufgrund dieser Modalitäten an der Aufnahme in die von ihm bzw. den Klägern zu 1 und zu 2 bevorzugten Schule gehindert worden. 11 Soweit die Kläger mit diesem Vorbringen darauf zielen, das Begehren auf kostenfreie Schülerbeförderung könne wegen dieser Modalitäten nur auf Kosten der eigenen schulischen Präferenzen verwirklicht werden, ergibt sich offenkundig kein Widerspruch...