...Die Eignung, Waren oder Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, komme solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen oder einer geläufigen fremden Sprache bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden würden. 7 Die angemeldete Bezeichnung...