...Eine Vollmacht hat er nicht vorgelegt. 2 Die Beschwerde ist unzulässig. Nach § 73 Abs 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist die Bevollmächtigung nachzuweisen, indem die Vollmacht schriftlich zu den Gerichtsakten eingereicht wird. Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn - wie hier - nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auftritt....