...so gefundene Ergebnis werde die Klägerin auch nicht in ihren Grundrechten, namentlich nicht in Rechten aus Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. 9 Unzulässig sei die Klage, soweit sie mit dem Hilfsantrag auf die Verpflichtung der Beklagten zur Ergänzung der Allgemeinverfügung gerichtet sei, weil die Klägerin die entsprechenden Sachanträge nicht vorab im Verwaltungsverfahren...