...Februar 2008 IX ZB 147/07, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2008, 944). 10 Danach kommt die Annahme einer mutwilligen Rechtsverteidigung auch deshalb nicht in Betracht, da auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Pflicht des Verwalters zur Verwaltung und Verwertung der Masse fortbesteht (§ 208 Abs. 3 InsO). Zur Masseverwaltung gehört auch die Masseverteilung....