...Sei, wie hier, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Dienstherrn und dem Beamten endgültig zerstört, lasse sich der Verbleib im Beamtenverhältnis allein aufgrund einer unangemessen langen Verfahrensdauer nicht mit dem Zweck der Disziplinarbefugnis, dem Schutz der Integrität des Berufsbeamtentums und der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, vereinbaren. 4 2....