...Auf die Fragen der (fehlenden) Insolvenzfestigkeit eines Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB (vgl. dazu BGHZ 150, 138, 145; 161, 241, 252 f) sowie etwa erforderlicher Einschränkungen dieses Grundsatzes aus Gründen des Minderjährigenschutzes bei der Rückabwicklung eines gegenseitigen Vertrages kommt es deshalb nicht an. 11 a) Gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB ist zur Herausgabe verpflichtet, wer durch...