...114, 97). 34 Die Frage kann jedoch für das Revisionsverfahren dahinstehen, da das Landesarbeitsgericht tatsächliches Vorbringen unbeachtet gelassen hat, das auf Umstände hindeutet, die bei der Auslegung sowohl individueller als auch typischer Erklärungen heranzuziehen wären. 35 c) Geht man davon aus, dass eine individuelle Willenserklärung vorliegt, gilt Folgendes: 36 aa) Nach §§ 133, 157 BGB sind Verträge...