...Den Versorgungsausgleich hatte das Familiengericht dahin geregelt, dass zulasten der Ehefrau Anrechte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Höhe von 11,77 € im Wege des Splittings (§ 1587 b Abs. 1 BGB) übertragen wurden, bezogen auf den 31. Juli 2001 als Ehezeitende....