...Der Zeuge habe die gleiche Aussage bereits 2009 in Form einer eidesstattlichen Versicherung gemacht. 8 Das FA trägt vor, § 89 AO sei schon deshalb nicht verletzt, weil eine Prüfung der Abtretungsanzeige nicht Aufgabe der Investitionszulagenstelle sei, die den Eingang bestätigt habe, sondern Aufgabe der Kasse, sobald der festgesetzte Anspruch zur Auszahlung anstehe....