.... § 11 Hat das aus den Diensten der Gesellschaften vor Eintritt des Versicherungsfalles ausscheidende Mitglied ein Alter von 35 oder mehr Jahren erreicht, so wird eine beitragsfreie Versicherung in Höhe der nach § 17 erreichten Anwartschaft gewährt, wenn seit Beginn der Mitgliedschaft mindestens 10 Jahre vergangen sind oder, falls die ununterbrochene Zugehörigkeit zu den Gesellschaften mindestens 12...