...Die im Vergleich zum Vorjahr geringere Anzahl von Ratsuchenden steht dem nicht entgegen. In Bezug auf die durch das Oberverwaltungsgericht festgestellte Auslastung der Beratungsstelle im Jahr 2007 hat der Senat mit Urteil vom 25. Juni 2015 in dem Parallelverfahren - BVerwG 3 C 1.14 - entschieden, dass der Ansatz einer Vollzeitkraft revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl....