...Die Vorschrift regelt damit lediglich die Ermittlungsmethode für den Gewerbeertrag für den Fall, dass ein Gewerbebetrieb --wie hier nach § 2 Abs. 3 GewStG-- vorliegt (BFH-Urteil in BFHE 162, 439, BStBl II 1991, 250). 13 c) Eine Zulassung der Revision zur Fortbildung des Rechts ist auch nicht im Hinblick auf den vom Kläger angestellten Vergleich zur körperschaftsteuerlichen Behandlung von juristischen...