...Wird - wie hier - durch die Auslegung gesetzlicher Vorschriften eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, so ist zu prüfen, ob zwischen beiden Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können; verneinendenfalls verletzt die Gesetzesauslegung den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl...