...Unter dieser rechtlichen Prämisse waren die von der Klägerin mit der Anhörungsrüge vorgetragenen Gesichtspunkte, soweit sie nicht in dem Urteil berücksichtigt worden sind, für dieses nicht erheblich. 5 Soweit sich die Klägerin auf die Unmöglichkeit beruft, Vergabe- und Nutzungsbedingungen im Sinne von § 61 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 4 TKG einzuhalten, die die Bundesnetzagentur in Ermangelung einer Vergabeanordnung...