1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 20. April 2016 in den Fällen II.1 und II.3 bis II.10 der Urteilsgründe, auf die Revision der Nebenklägerin in den Fällen II.1, II.3 bis II.6 und II.8 bis II.10 der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von...