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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 29. Juni 2016 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte im Fall II.1. der Urteilsgründe verurteilt worden ist; b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 488/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 16. Juni 2016 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 430/16
1. Der Schädiger kann den Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien" Fachwerkstatt verweisen, wenn er darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Werkstatt unzumutbar...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 182/16
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 16. Juli 2014 in der Fassung des Beschlusses vom 15. September 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Berufung der Klägerin unter dem Gesichtspunkt einer unzureichenden Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert zurückgewiesen hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 379/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 28. September 2016 aufgehoben, soweit das Landgericht folgende Gegenstände eingezogen hat: 103,689 Gramm Marihuanaprodukte, 7,392 Gramm Amphetamin, 1 Joint, 55,61 Gramm Marihuanastengel sowie eine schwarze Sporttasche "Runaway"; diese Anordnung entfällt. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 557/16
2017-02-07
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 31/16
1. NV: Lücken in der Rechnungsnummernabfolge können im konkreten Einzelfall eine Schätzung nötig erscheinen lassen, wenn die Vollständigkeit der Erfassung der Einnahmen nicht mehr als gewährleistet anzusehen ist . 2. NV: Eine griffweise Schätzung in Form eines Sicherheitszuschlags ist insoweit charakteristisch; dessen Höhe ist anhand der jeweiligen tatsächlichen Umstände wirtschaftlich vernünftig zu wählen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 79/16
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 48/16
Für die Dauerhaftigkeit des Verlustes der Gebrauchsfähigkeit eines Körperglieds kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob das Opfer eine ihm mögliche medizinische Behandlung nicht wahrgenommen hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 483/16
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2012 041 540 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 6. Februar 2017 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Die Beschwerde des Widersprechenden wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 542/14
Die Beschwerde des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 26. März 2015 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 74/15 B
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2009 058 766 hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 22. September 2016 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser beschlossen: I. Auf die Beschwerde der Widersprechenden wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 44 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 16. Dezember 2013 aufgehoben. Wegen des Widerspruchs...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 517/14
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 23. Februar 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 37/16 B
Die Entscheidung der Ehegatten, den Sammelnamen eines von ihnen zum Ehenamen zu bestimmen, kann nicht generell durch Bildung eines Ehedoppelnamens im Wege der öffentlich-rechtlichen Namensänderung revidiert werden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 50/16
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 4. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 22. Dezember 2015 wird, soweit sie sich gegen ihre Verurteilung dem Grunde nach richtet, als unzulässig verworfen und im Übrigen zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsrechtszugs zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 41/16
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 9. Mai 2016 wird verworfen. 2. Die Kosten des Revisionsverfahrens und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 481/16