1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juli 2017, auch soweit es die Angeklagten Ki. , B. und S. betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben a) im Fall II.2 der Urteilsgründe, b) in den Aussprüchen über die Gesamtstrafen, c) hinsichtlich des Angeklagten B. auch im Ausspruch über den Vorwegvollzug eines Teils der Gesamtfreiheitsstrafe vor der Maßregel. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch...