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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Auf Antrag des Beschuldigten und nach Anhörung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof wird dem Beschuldigten H. A. gestattet, für außerhalb der Hauptverhandlung zu führende Gespräche mit seinem Verteidiger - Rechtsanwalt B. - und mit diesem auszutauschende Schriftstücke einen Dolmetscher/Übersetzer für die Sprache Dari hinzuzuziehen, soweit die Gespräche und der Schriftverkehr zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte erforderlich sind.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 BGs 47/18
NV: Zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsverteilung muss nicht Einsicht in die Originalunterlagen gewährt werden. Es reicht die Möglichkeit zur Einsicht in die Abschriften aus, soweit keine konkreten Zweifel an der Richtigkeit dieser Dokumente vorgebracht worden sind .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 44/17
Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Juli 2015 - 67 S 130/15 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes. Das Urteil wird aufgehoben und die Sache an eine andere Zivilkammer des Landgerichts Berlin zurückverwiesen. Der Beschluss des Landgerichts vom 15. September 2015 - 67 S 130/15 - wird damit gegenstandslos. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Land Berlin hat der...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1011/17
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 3. Juli 2017 verkündete Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 52/17
In der Beschwerdesache betreffend das Patent 10 2010 002 870 … … hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 5. März 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richterin Kirschneck sowie der Richter Dipl.-Ing. J. Müller und Dipl.-Phys. Dr. Haupt beschlossen: Die Beschwerde der Patentinhaberin wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 19 W (pat) 17/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2013 006 048.2 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 5. März 2018 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Jacobi und Schödel beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 23/15
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 64/17, 6 B 64/17 (6 C 3/18)
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Dezember 2017 wird auf Kosten des Nichtigkeits- und Restitutionsklägers als unzulässig verworfen. Der Antrag des Nichtigkeits- und Restitutionsklägers auf Beiordnung eines Notanwalts für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 16.500 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZA 1/18
In der Beschwerdesache betreffend das Patent 10 2008 017 350 … hat der 15. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 5. März 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Feuerlein und der Richter Hermann, Dr. Wismeth und Dr. Freudenreich beschlossen: Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Patentabteilung 25 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 15. Juli 2015 aufgehoben und das Patent 10 2008 017 350 widerrufen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 15 W (pat) 24/16
1. Wertungen von Prüfern unterliegen der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung, wenn sie sich auf Ausführungen des Prüfungsteilnehmers beziehen, die am Maßstab des fachwissenschaftlichen Meinungsstandes zu beurteilen sind. 2. Wertungen von Prüfern, dass die konkrete Prüfungsaufgabe nach der Aufgabenstellung die Behandlung bestimmter fachlicher Fragen verlangt, sind prüfungsspezifischer Natur. Die Verwaltungsgerichte haben sie daraufhin nachzuprüfen, ob die Grenzen des...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 71/17, 6 PKH 6/17, 6 B 71/17, 6 PKH 6/17
1. Die Verpflichtung zur Plausibilisierung der Einzelbewertungen einer dienstlichen Beurteilung steht auch in einer Wechselbeziehung zur Obliegenheit des Beamten, Einwände gegen deren Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit darzulegen. Hält der Beamte die Erläuterung seiner dienstlichen Beurteilung durch den Dienstherrn für nicht hinreichend plausibel, liegt es an ihm, konkrete Punkte zu benennen, die er entweder für unklar oder für unzutreffend hält. 2. Bei der Begründung des Gesamturteils einer...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 10/17
Beabsichtigt eine nicht der deutschen Sprache mächtige Partei, in der mündlichen Verhandlung von dem Recht zur persönlichen Anhörung Gebrauch zu machen, hat das Gericht von Amts wegen einen Dolmetscher beizuziehen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 179/17
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. September 2017 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 96/17 B
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 1. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Juli 2017 wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 18.138,02 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 46/17
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. September 2017 wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 104/17 B
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 044 887.4 hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 1. März 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Merzbach und Dr. Meiser beschlossen:
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 510/17