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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2016 107 476.0 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 7. März 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Schmid und des Richters Dr. Söchtig beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 541/17
Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch Vereinigung der Parteistellungen in der Person der Beklagten beendet ist. Den Streitwert wird der Senat festsetzen, sobald das Berufungsgericht über die Beschwerde der Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss vom 8. August 2017 entschieden hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 238/17
Hat ein Rechtsmittel zur teilweisen Aufhebung der Betreuung geführt, so ist es nicht erfolglos im Sinne des § 84 FamFG.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 535/17
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RE 3/17 R
Der Adhäsionsklägerin M. wird im Adhäsionsverfahren für die Revisionsinstanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Ma. aus Hamburg beigeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 587/17
1. Auf die Revision der Angeklagten A. wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. Oktober 2017, soweit es diese Angeklagte betrifft, im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten ihres Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Ihre weitergehende Revision und die Revision des Angeklag-ten M. werden verworfen. 3. Der Angeklagte M. hat...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 9/18
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 19. Oktober 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst zu tragen hat. Der Streitwert wird auf 1000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 86/17 B
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 25. Januar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 342/17
Die Verletzung der Aussagefreiheit kann auch außerhalb von Vernehmungen nach §§ 136, 136a StPO zu einem Beweisverwertungsverbot führen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 277/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 1. Juni 2017 im Strafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 530/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. Oktober 2017 im Fall II.3. der Urteilsgründe dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit Diebstahl schuldig ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 65/18
2018-03-06
BVerwG 4. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 15/17
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. November 2017 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 81/17 B
1. Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Bei (vollendetem) schwerem Bandendiebstahl (§ 244a Abs. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 3, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Var. 1 StGB) oder (vollendetem) Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB) steht eine zugleich begangene Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) stets im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB); sie tritt nicht im Wege der Gesetzeseinheit in Form der Konsumtion hinter den schweren Bandendiebstahl oder den Wohnungseinbruchdiebstahl...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 481/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 9. Februar 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) insgesamt, soweit es den Angeklagten S. betrifft; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe, soweit es den Angeklagten W. betrifft. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 559/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 26. Juni 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit er in den Fällen 1 und 2 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 552/17
Der Beschluss einer Publikumspersonengesellschaft ist nach seinem objektiven Erklärungsbefund auszulegen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 1/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 8. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 585/17