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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 20. November 2017 a) im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass aa) der Angeklagte im Fall B.6. der Urteilsgründe wegen Vergewaltigung verurteilt ist, bb) im Fall B.7. der Urteilsgründe die tateinheitlichen Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Bedrohung entfallen und er wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 171/18
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1089/18
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 305 73 572 (hier: Rückgängigmachung einer vollzogenen Umschreibung) hat der 30. Senat (Marken- und Design-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 28. Juni 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Hacker sowie der Richter Dr. von Hartz und Dr. Meiser beschlossen: I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der Markenabteilung 3.1. des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. April...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 47/16
1. Das Ablehnungsgesuch wird als unzulässig verworfen. 2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 3. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1316/18
Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, die durch eine Verletzung von Obhutspflichten des Mieters entstanden sind, hat dieser - auch nach Beendigung des Mietverhältnisses - nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB als Schadensersatz neben der Leistung nach Wahl des Vermieters durch Wiederherstellung (§ 249 Abs. 1 BGB) oder durch Geldzahlung (§ 249 Abs. 2 BGB) zu ersetzen, ohne dass es einer vorherigen Fristsetzung des Vermieters bedarf (im Anschluss an BGH Urteil vom 28. Februar 2018, VIII ZR...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 79/17
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 21. Februar 2017 wird a) der Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte der Steuerhinterziehung schuldig ist, b) der gesamte Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 282/17
Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. August 2016 und des Sozialgerichts Gotha vom 13. Mai 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 25. August 2016 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens in allen Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 7.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 33/17 R
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 5. Dezember 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist; b) im Strafausspruch dahin geändert, dass unter Wegfall der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe und der Einzelstrafen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 116/18
Die Bestimmung zum Vorbehalt aufsichtsrechtlicher Regelungen bei der Ermittlung der Bewertungsreserven in § 153 Abs. 3 Satz 3 VVG in der Fassung des Lebensversicherungsreformgesetzes vom 1. August 2014 (BGBl. I S. 1330) ist nicht verfassungswidrig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 201/17
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 30. Juni 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 616/17
1. NV: Ohne ausdrücklichen Hinweis des Beteiligten muss das Gericht die Akten nicht darauf durchsehen, ob sich darin Anhaltspunkte dafür finden, dass der Beteiligte bereits ein hohes Alter erreicht hat, aus dem ggf. ein besonderes Beschleunigungsbedürfnis folgen könnte . 2. NV: Der dem Ausgangsgericht zukommende Gestaltungsspielraum umfasst auch die Befugnis, eines von mehreren anhängigen Parallelverfahren als Leitverfahren zu behandeln und vordringlich zu fördern, wenn zu erwarten ist, dass...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X K 3-6/17, X K 3/17, X K 4/17, X K 5/17, X K 6/17
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. Juni 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 124 638,74 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 54/17 B
Im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 VZOG sind Zuordnungsvorbehalte nicht zulässig.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 10 C 4/17
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3241,99 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 83/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juli 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 273/16 B
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 24. November 2017 im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weiter gehende Revision wird als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 103/18
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 27/17 R