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GERICHT
JAHR
1. NV: Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung im BFH-Urteil vom 17. November 2015 VIII R 68/13, BFHE 252, 210, BStBl II 2016, 571). 2. NV: Ein solches "Beruhen" der Steuerfestsetzungen auf rechtzeitig...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 10/16
Zum Abschluss, zur Änderung und Beendigung des Dienstvertrags eines Geschäftsführers einer GmbH ist bei Fehlen abweichender Satzungsbestimmungen die Gesellschafterversammlung zuständig. Eine Änderung des Dienstvertrags eines abberufenen Geschäftsführers fällt erst dann unter die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des (neuen) Geschäftsführers, wenn sich das ursprüngliche Geschäftsführerdienstverhältnis nach der Abberufung in ein gewöhnliches Anstellungsverhältnis umgewandelt hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 452/17
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 7. Dezember 2017 im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehenden Revisionen werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 117/18
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 780/16
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 21. November 2017 wird als unzulässig verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 227/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 1. März 2018 a) im Ausspruch über die Einziehung mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und b) dahingehend abgeändert, dass die Einziehungsanordnung entfällt. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 264/18
Ist § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB in der bis zum 3. August 2009 geltenden Fassung (aF) schon nicht auf im Wege des Fernabsatzes geschlossene Verbraucherdarlehensverträge anwendbar, kann bei der Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls § 312d Abs. 3 Nr. 1 BGB aF erst recht kein Gesichtspunkt für oder gegen eine Verwirkung des Widerrufsrechts bei nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen entnommen werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 702/16
1. NV: Wird der Arbeitnehmer bei seiner Auswärtstätigkeit von Familienangehörigen begleitet, sind Aufwendungen für Übernachtungen nur anteilig als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zu berücksichtigen (Anschluss an Senatsurteil vom 10. April 2014 VI R 11/13, BFHE 245, 218, BStBl II 2014, 804) . 2. NV: Das FG hat die geltend gemachten Übernachtungskosten deshalb nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010,...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 55/16
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des 1. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 13. März 2017 und dessen Beschluss vom 17. November 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 15.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 15/18
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 5. Juli 2017 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Rüge eines Verstoßes gegen § 244 Abs. 5 StPO geht schon deshalb fehl, weil es sich bei dem...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 38/18
1. Bei Zahlungsklagen einer Gesellschaft gegen Nichtgesellschafter hat der Gesellschafter regelmäßig kein rechtliches Interesse im Sinne des § 66 Abs. 1 ZPO am Beitritt zum Rechtsstreit. 2. Die Zulässigkeit eines Beitritts zu Klage und Widerklage ist jeweils selbständig zu prüfen. Ein Beitritt auf Seiten einer Hauptpartei ist auch allein zur Klage oder allein zur Widerklage möglich.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 28/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 8. Juni 2017, soweit es diesen Angeklagten betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 621/17
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 22. November 2017 wird zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO). Die in Nummer 26 der "Allgemeine Bedingungen für Kredite und Darlehen" der Beklagten enthaltene Abbedingung des § 193 BGB...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 758/17
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 39/17, 3 B 39/17 (3 C 11/18)
1. Widerrufen mehrere Darlehensnehmer ihre auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärungen oder wandelt sich nach Widerruf nur eines der Darlehensnehmer der Verbraucherdarlehensvertrag im Verhältnis zu sämtlichen Darlehensnehmern in ein (einheitliches) Rückgewährschuldverhältnis um, sind die Darlehensnehmer nicht nur Mitgläubiger der aus dem Rückgewährschuldverhältnis resultierenden Ansprüche, sondern, sofern sie an den Darlehensgeber nach dem Wirksamwerden des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 520/16
1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung im BFH-Urteil vom 17. November 2015 VIII R 68/13, BFHE 252, 210, BStBl II 2016, 571). 2. Ein solches "Beruhen" der Steuerfestsetzungen auf rechtzeitig...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 9/16
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. September 2016 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 108.654 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 227/16
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 2017 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2016 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 24/17